Bericht über die Ausnahmeregelung bei Mindestlohn für Langzeitarbeitslose
Die Bundesregierung hat am 8. Februar 2017 den Bericht und die Einschätzung der Bundesregierung zur Regelung für Langzeitarbeitslose nach §22 Absatz 4 Satz 2 Mindestlohngesetz beschlossen.
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