ver.di als größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung zieht am dritten Tag der vollständigen Öffnung von Kitas und Grundschulen eine erste kritische Bilanz. Trotz massiver Kritik der Gewerkschaft und der Eltern gibt es immer noch keinerlei verbindliches Vorgehen, wann der Gesundheitsschutz in einer Einrichtung ausreichend ist – und wann nicht. ver.di hatte vor einem Monat am 25. Januar an die Landesregierung und die Träger appelliert, gemeinsam endlich mehr Schutz in den Einrichtungen zu organisieren und dafür ein zehn-Punkte-Programm vorgelegt. Davon sind inzwischen drei Punkte auf den Weg gebracht worden.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Masken, Testen und Impfen sind eine notwendige Bedingung für die vollständige Öffnung unter Pandemie-Bedingungen. Gut, dass die Landesregierung hier inzwischen unsere Forderungen umsetzt. Wir unterstützen ausdrücklich die weitere Impfpriorisierung für die Beschäftigten. Weil sich an keinem anderen Arbeitsplatz weniger Schutz vor Ansteckungen organisieren lässt als in der Betreuung kleiner Kinder. Aber zur alles entscheidenden Frage, was passiert, wenn der Gesundheitsschutz vor Ort nicht ausreichend gewährleistet werden kann, verweigert die Politik weiterhin eine Antwort.“
Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Die Landesregierung öffnet die Einrichtungen, jedoch wurde von dieser Seite zu wenig vorbereitet, um den Start sicher zu gestalten. Etliche Träger, Kommunen wie Kirchen und freie Träger, zeigen, dass sich gemeinsam mit den Beschäftigten gute Konzepte umsetzen lassen: Sowohl beim Testen als auch bei der Organisation der Betreuung vor Ort. Andere entscheiden über die Köpfe der Beschäftigten hinweg oder kümmern sich auch gar nicht selbst, öffnen aber trotzdem ganz. Da fühlen sich die pädagogischen Fachkräfte zu Recht unnötig einem erhöhten Risiko ausgesetzt.“
Hansi Weber, ver.di Landesfachgruppenvorsitzende Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe: „Für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen braucht es klare Kriterien. Diese müssen für Kitas, in denen der Gesundheitsschutz aus räumlichen Gründen oder wegen personeller Engpässe sonst nicht eingehalten werden kann, die Möglichkeit eröffnen, auch weiterhin die Gruppengrößen bzw. Öffnungszeiten zu beschränken.“
ver.di zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung vom 25. Januar 2021:
Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss dabei auch davon abhängen, ob sie die folgenden Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden.
In jeder Einrichtung müssen folgende Punkte für eine Öffnung – auch in der Notbetreuung – erfüllt sein.