Kann eine SARS-CoV-2-Infektion bei Beamtinnen und Beamten als Dienstunfall anerkannt werden?
Diese Frage stellt sich spätestens dann, wenn eine Beamtin oder ein Beamter an COVID-19 erkrankt ist und davon ausgeht, sich im Dienst infiziert zu haben.
Aktuell mehren sich die Berichte, in denen Dienstherren in diesen Fällen auf eine sogenannte Allgemeingefahr verweisen und die Anerkennung als Dienstunfall verneinen. Der DGB appelliert an sie, die BeamtInnen jetzt nicht allein zu lassen.
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