Schulen

Forderungen von ver.di zu Schulöffnungen

05.03.2021
Forderungen von ver.di zu Schulöffnungen


Angesichts der begonnenen und verschieden durchgeführten Schulöffnungen in den einzelnen Bundesländern stellt ver.di zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes folgende bundesweite Anforderungen an eine weitere Öffnung der Schulen:

  • Erstellung eines bundeseinheitlichen Gesamtkonzeptes zum Betrieb von Schulen während der Pandemie;
  • Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen vor Schulöffnung unter Berücksichtigung der personellen und organisatorischen Gegebenheiten;
  • Konsequenter Arbeits- und Gesundheitsschutz, Prävention als Leitgedanke;
  • Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen unter Einbeziehung der Beschäftigten und Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretungen;
  • Verstärkte Beratung und Kontrollen der staatlichen Aufsichtsbehörden sowie Unfallkassen;
  • Ausstattung der Beschäftigten mit mobilen Endgeräten sowie Schaffung der technischen Voraussetzungen an Schulen;
  • Nutzung aller Möglichkeiten zur Ergreifung von technischen (z.B. Luftfilter, CO2-Ampeln, Trennscheiben in mehrfach belegten Büros), organisatorischen (z.B. Wechselunterricht, kleinere und feste Gruppen, Distanzunterricht) und ggf. persönlichen Maßnahmen (z.B. medizinische Maske oder FFP2-Masken) zur Gewährleistung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes.

Nach den Vorschriften des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind zunächst technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Maßnahmen zum Schutz der Beteiligten notwendig.
Konkret für Schulen fordert ver.di:

Technische Maßnahmen:
Die Räume sollten regelmäßig auch während der Hortbetreuung und des Unterrichts vorzugsweise über die Fenster gelüftet werden. Die Luftqualität kann mit CO2-Ampeln gemessen werden. Für die Ermittlung der Lüftungsintervalle können Lüftungsrechner der Unfallversicherungsträger oder die CO2-App der DGUV genutzt werden. Wo das Lüften wegen der baulichen Verhältnisse nicht ausreichend möglich ist, sollten die Schulen schnellstmöglich mit Luftfiltern und entsprechenden Anlagen ausgestattet werden. Wichtig für das pädagogische Personal und die Schüler*innen ist die Aufstellung bzw. der Einbau von transparenten Trennwänden in den Klassenräumen zwischen den Sitzenden. Bei Schulverwaltungsangestellten sind Trennscheiben in Schulbüros aufzustellen.

Organisatorische Maßnahmen:
Für den Schulbetrieb sollten je nach Infektionslage vor Ort bundesweit einheitliche Kriterien für verbindliche Stufenpläne für den Notbetrieb, für den Wechselunterricht oder für den Präsenzunterricht gelten. Gerade aufgrund der Ansteckungsgefahr in geschlossenen Räumen ist derzeit Distanz- und Wechselunterricht umzusetzen. Dabei sollten insbesondere die jüngeren Kinder und die Abschlussklassen im Fokus für den Präsenzunterricht stehen.

Bei Unterricht in der Schule sollten – möglicherweise auch in anderen Lokalitäten – größere Räume für die Klassen zur Verfügung gestellt oder die Teilung von Klassen vorgesehen werden. Der allgemein gültige Mindestabstand von 1,50 Metern gilt auch an Schulen. In den Klassen- und Horträumen ist ein Platz von 10m² pro Per-son vorzusehen.

Die Homeoffice-Pflicht nach der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung muss auch an Schulen erfolgen. Alles, was daheim erledigt werden kann, muss auch daheim erledigt werden dürfen und können: Elterngespräche, Vor- und Nachbereitung, die gesamte konzeptionelle Arbeit, Kontakt zu Kindern, die nicht in der Schule sein können. Dafür müssen die Beschäftigten und Schüler*innen mit den dafür notwendigen digitalen Endgeräten ausgestattet werden. Besonders für das pädagogische Personal ist eine verbindliche Festlegung der Kriterien für den Zugang zur Notbetreuung möglichst bundeseinheitlich wichtig. Bezüglich der Öffnungszeiten sind die personellen Ressourcen vor Ort zu beachten.

Persönliche Maßnahmen:
Für das gesamte Personal (pädagogisches wie auch das nichtpädagogische Personal) an Schulen ist eine fortlaufende und ausreichende Zurverfügungstellung möglichst von selbstschützen-den FFP2-Masken bzw. medizinischen Masken zu gewährleisten. Nur FFP2-Masken dienen dem Eigenschutz. Diese sollten bei Nichteinhaltung des Mindestabstands von 1,50 Metern getragen werden, wovon oftmals im Schulbetrieb auszugehen ist. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollten Tragezeiten und Tragepausen festgelegt werden. Zum richtigen Tragen der Masken muss eine Unterweisung erfolgen. Allen Beschäftigten an Schulen ist die Möglichkeit einer zeitnahen und wiederholten (möglichst täglichen) Testung zu geben. Die Nutzung solcher Testmöglichkeiten muss kostenfrei zugänglich und freiwillig sein.

Weitere Informationen speziell für Schulen und allgemein Hinweise von ver.di zur SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS vom 21.01.2021 und zum Tragen von Masken: arbeitsmarkt-und-sozialpolitik.verdi.de/...
ver.di-Praxisleitfaden zur SARS-CoV-2-Arbeits-schutzregel für betriebliche Interessenvertretungen und Beschäftigte: arbeitsmarkt-und-sozial-politik.verdi.de/...
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des BMAS vom 21.01.2021: www.bmas.de/...)
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel des BMAS vom 20.08.2020: www.baua.de/...
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des BMAS vom 16.04.2020: www.bmas.de/...
Robert-Koch-Institut: Präventionsmaßnahmen in Schulen während der COVID-19-Pandemie, Stand 12.10.2020: www.rki.de/...
Aktualisierte DGUV-Schutzstandards für Bildungs-einrichtungen/Schulen, Stand 25.09.2020: vgl. dguv.de/...
Aktualisierte DGUV-Schutzstandards für die Kin-dertagesbetreuung: dguv.de/...
DGUV-Regel 112-190 Benutzung von Atemschutz-geräten (u.a. zu Tragezeitbegrenzungen von Mas-ken): www.bgw-online.de/...
Vorschriften der Bundesländer zum Infektions-schutz: /www.bundesregierung.de/...

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