ver.di als größte Interessenvertretung der Beschäftigten in Kindertagesstätten und der Grundschulbetreuung begrüßt, dass die Landesregierung heute die von der Gewerkschaft seit vielen Monaten geforderte deutliche Ausweitung der Test-Strategie in Kitas und Schulen auf den Weg gebracht hat. Damit wird eine der zentralen Forderungen von ver.di endlich umgesetzt. ver.di hatte am 25. Januar an die Landesregierung und die Träger appelliert, gemeinsam endlich mehr Schutz in den Einrichtungen zu organisieren und dafür ein zehn-Punkte-Programm vorgelegt.
Martin Gross, ver.di Landesbezirksleiter: „Damit ist einer von zehn notwendigen Schritten zu mehr Infektionsschutz erfüllt. Bei den anderen neun Maßnahmen brauchen wir noch deutlich mehr Tempo. Die Pandemie zieht sich leider nur in mühsam erkämpften Trippelschritten zurück, deshalb brauchen wir große Schritte für mehr Infektionsschutz. Mit der neuen Test-Strategie können wir nun endlich verhindern, dass infizierte Beschäftigte unnötig Kolleginnen und Kollegen, Kinder, Eltern oder ihre Angehörigen anstecken. Das ist gut. Aber vergessen wir bitte nicht: Wer positiv getestet wird, hat sich bereits angesteckt. Für sie oder ihn war der Gesundheitsschutz in der Einrichtung offensichtlich noch nicht ausreichend. Da muss nachgelegt werden. Jetzt, und nicht erst nach den Faschingsferien.“
An erster Stelle steht für ver.di weiterhin die flächendeckende Bereitstellung von FFP-2-Masken, sowie endlich eine verbindliche Regelung für die Notbetreuung, um Gruppenbelegungen von deutlich über 50 Prozent zu verhindern.
Für eine mögliche Rückkehr in den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen braucht es vorher klare Kriterien. Diese müssen für Kitas, in denen der Gesundheitsschutz aus räumlichen Gründen oder wegen personeller Engpässe sonst nicht eingehalten werden kann, die Möglichkeit eröffnen, auch weiterhin die Gruppengrößen zu beschränken.
Hanna Binder, stellvertretende ver.di Landesbezirksleiterin: „Bei der Bereitstellung der Masken darf es zu keinem Schwarzer-Peter-Spiel zwischen Trägern und Land kommen. Es muss gelten: erst liefern, dann über die Finanzierung streiten. Hier ist das Land gefordert, voranzugehen.
Und auch wenn die Landesregierung an einer Öffnung in zwei bis drei Wochen festhält: für die kommenden entscheidenden Tage der Pandemiebekämpfung dürfen verbindlichere Regelungen für den Gesundheitsschutz in der Notbetreuung nicht einfach ausgesessen werden. Zumal nur durch mehr Schutz Ausbrüche wie in Freiburg verhindert werden können. Ausbrüche, die uns dann alle wieder um Wochen zurückwerfen. Damit ist niemandem gedient.“
Hansi Weber, ver.di Landesfachgruppenvorsitzende Sozial-, Kinder- und Jugendhilfe: „Die Gruppenbelegungen dürfen nicht mehr länger losgelöst vom Infektionsgeschehen geregelt werden. Der effektiv organisierbare Gesundheitsschutz in einer Einrichtung muss entscheidend sein, ob und in welchem Umfang Notbetreuung angeboten oder Einrichtungen geöffnet werden können“
Zehn-Punkte-Programm für Kitaöffnung:
Der Grad der Öffnung einer Einrichtung muss dabei auch davon abhängen, ob sie die folgenden Kriterien einhalten kann. Deswegen und weil sich die räumlichen Gegebenheiten, die Möglichkeit, ausreichend zu Lüften und die personelle Ausstattung von Einrichtung zu Einrichtung massiv unterscheiden, müssen die Beschäftigten bei der Gestaltung der jeweiligen Öffnung berücksichtigt werden.
In jeder Einrichtung müssen folgende Punkte für eine Öffnung – auch in der Notbetreuung – erfüllt sein.