In diesem Fachbereich organisiert sich ein großer Teil der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes: alle diejenigen, die beim Bund und den Ländern arbeiten.
Dazu gehören die Beschäftigten der Bundesbehörden, der Fraktionen und Abgeordneten, der Bundeswehr und der Stationierungsstreitkräfte, der Bundesverkehrs- und Bundesfinanzverwaltung. Dabei sind auch Richter und Staatsanwältinnen, die Beschäftigten der allgemeinen Landesverwaltungen und der Landessozialverwaltungen, der Vermessungs- und Katasterverwaltungen, der Statistischen Ämter und anderer Verwaltungen. Zu diesem Fachbereich gehören auch die Beamtinnen und Beamten beim Bund und den Ländern.
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